Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Sie können die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Alumeco Service GmbH herunterladen, in dem Sie dem Link auf der rechten Seite folgen. Außerdem können Sie den Inhalt der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Alumeco Service GmbH nachstehend finden:

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ("Bedingungen") gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Produkten ("Produkte") von Alumeco ApS oder seinen verbundenen Unternehmen ("Verkäufer") an alle Kunden ("Käufer"), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die direkt oder indirekt durch Aktien- oder Geschäftsanteile oder Stimmrechte von Alumeco ApS kontrolliert werden.

1.2 Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen, die möglicherweise in dem Vertrag des Käufers oder ähnlichem aufgeführt sind, gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich im schriftlichen Angebot des Verkäufers (das "Angebot") oder in der Auftragsbestätigung (wie unten definiert) aufgeführt sind.

1.3 Die Annahme der versandten oder gelieferten Produkte durch den Käufer oder der Erhalt der Produkte durch den Käufer gilt als Annahme dieser Bedingungen, auch wenn in einem Vertrag (wie unten definiert) nicht darauf Bezug genommen wird.

2. Produktinformationen

2.1 Alle Produktinformationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewicht, Abmessungen, Qualität, technische und andere Daten, die in Katalogen, Beschreibungen, Prospekten, Anzeigen usw. enthalten sind, unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, elektronisch, online oder per Download bereitgestellt werden, sind nur als informativ zu betrachten und nur in dem Umfang verbindlich, in dem der Verkäufer in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf verweist. Spezifische Anforderungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn sie in einem Vertrag (wie unten definiert) aufgeführt sind.

3. Preise und Vertrag

3.1 Die Preise für Produkte verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Steuern oder Gebühren. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise für nicht gelieferte Produkte im Falle von Wechselkursänderungen, Materialpreissteigerungen, Preiserhöhungen von Subunternehmern, Änderungen der Zölle, Änderungen der Arbeitslöhne, staatlichen Eingriffen oder ähnlichen Situationen, auf die der Verkäufer nur begrenzten oder keinen Einfluss hat, anzupassen.

3.2 Ein Vertrag, d. h. eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Produkten ("Vertrag"), kommt zustande, wenn der Käufer das Angebot des Verkäufers gemäß Ziffer 4 oder die Auftragsbestätigung des Verkäufers gemäß Ziffer 5 annimmt.

4. Angebot des Verkäufers

4.1 Der Verkäufer unterbreitet dem Käufer ein Angebot unter Angabe einer Annahmefrist. Vor Ablauf der Annahmefrist legt der Käufer eine schriftliche und konforme Annahme des Angebots vor. Der Vertrag kommt zustande und ist verbindlich, sobald der Verkäufer die Annahme des Käufers erhält.

4.2 Wenn der Verkäufer ein Angebot unterbreitet, in dem keine bestimmte Annahmefrist angegeben ist, verfällt das Angebot, wenn die Annahme nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum des Angebots beim Verkäufer eingegangen ist.

4.3 Der Käufer darf ein Angebot nicht an Dritte weitergeben.

5. Angebot des Käufers

5.1 Der Käufer gibt eine schriftliche oder elektronische Bestellung für Produkte (die "Bestellung") auf, woraufhin der Verkäufer eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung (die "Auftragsbestätigung") ausstellt. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer eine schriftliche und konforme Annahmeerklärung des Käufers zur Auftragsbestätigung erhalten hat.

5.2 Wenn der Käufer innerhalb von 48 Stunden nach dem Zeitpunkt und Datum der Auftragsbestätigung keine Einwände gegen eine Auftragsbestätigung erhebt, gilt diese als vom Käufer angenommen, und der Kaufauftrag kommt mit dem Datum der Auftragsbestätigung zustande.

6. Qualität

6.1 Der Käufer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die technischen Daten und das Material insgesamt für die Bedürfnisse des Käufers geeignet sind, daher ist der Verkäufer nicht für die Eignung der Produkte für den vom Käufer beabsichtigten Zweck verantwortlich.

6.2 Soweit für ein bestimmtes Produkt eine europäische Norm ("EN") existiert, müssen die Produkte des Verkäufers dieser Norm entsprechen.

6.3 Zertifikate werden nur beigefügt, wenn die Parteien dies vereinbart haben. Soweit Zertifikate beigefügt sind, gilt die Gewährleistung des Verkäufers nur für die Angaben im Zertifikat, soweit diese sich ausdrücklich auf vom Verkäufer hergestellte Teile beziehen.

7. Menge

7.1 Für die gelieferte Gesamtmenge wird eine Marge von +/- 10% der angegebenen Menge akzeptiert.

7.2 Jede Berechnung nach Gewicht, Stückzahl oder Länge erfolgt gemäß den Branchenstandards.

8. Zahlung und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Zahlung erfolgt gemäß den Zahlungsbedingungen in dem Vertrag. Sind keine Zahlungsbedingungen angegeben, erfolgt die Zahlung im Voraus.

8.2 Ab dem Fälligkeitsdatum werden Zinsen in Höhe des nach geltendem Recht zulässigen Höchstzinssatzes berechnet.

8.3 Im Falle einer Beeinträchtigung der Zahlungsfähigkeit des Käufers behält sich der Verkäufer das Recht vor, jederzeit die Zahlungsbedingungen zu ändern und/oder Lieferungen zurückzuhalten.

8.4 Jedes mit dem Verkäufer verbundene Unternehmen ist berechtigt, seine eigenen Forderungen gegen den Käufer mit Forderungen des Käufers gegen eines der mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen zu verrechnen.

8.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, aufgrund von Gegenansprüchen jeglicher Art einen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten oder aufzurechnen.

8.6 Wird eine Lieferung aufgrund von Umständen auf Seiten des Käufers ausgesetzt, hat der Käufer die Zahlungen an den Verkäufer so zu leisten, als ob die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre, sofern der Verkäufer dem Käufer nichts anderes schriftlich mitgeteilt hat.

8.7 Reklamationen berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen für Lieferungen zurückzuhalten.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Soweit der Eigentumsvorbehalt nach geltendem Recht gültig ist, bleiben die Produkte bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller entstandenen Kosten an den Verkäufer oder seinen Rechtsnachfolger Eigentum des Verkäufers. Bei Verstößen des Käufers gegen die Vereinbarung der Parteien oder einzelne Verträge, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nichtzahlung, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen.

9.2 Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers gilt für umgewandelte oder verarbeitete Produkte in Höhe des Preises des verkauften Produkts gemäß dem Vertrag.

9.3 Der Käufer hat die Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln, eine angemessene Versicherung für die Produkte abzuschließen und die Produkte im erforderlichen Umfang zu warten und instand zu halten.

9.4 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und im Falle, dass die Produkte Gegenstand von Rechten Dritter oder anderen Belastungen werden, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

Für alle Lieferungen nach Deutschland und Österreich ersetzt die folgende (neue) Ziffer 9 vollständig den Wortlaut der (bestehenden) Ziffer 9 "Eigentumsvorbehalt". Diese neue Ziffer 9 unterliegt ausschließlich deutschem Recht, ungeachtet der ansonsten gemäß Ziffer 26.2 anwendbaren Rechtsvorschriften.

9.1 Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer oder seinen Rechtsnachfolger Eigentum des Verkäufers. Bei Verstößen des Käufers gegen die Vereinbarung der Parteien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nichtzahlung, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen.

9.2 Der Käufer hat die Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln, eine angemessene Versicherung für die Produkte abzuschließen und die Produkte, soweit erforderlich, zu warten und instand zu halten.

9.3 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und für den Fall, dass die Produkte mit Rechten Dritter oder sonstigen Belastungen behaftet sind, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

9.4 Der Käufer darf die unter den Eigentumsvorbehalt gemäß dieser Ziffer 9 fallenden Produkte nur im Rahmen seines regulären Geschäftsbetriebs weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Käufer hiermit alle Forderungen aus diesem Weiterverkauf, unabhängig davon, ob die Produkte verarbeitet wurden oder nicht, an den Verkäufer ab. Ungeachtet des Rechts des Verkäufers, direkte Zahlung zu verlangen, ist der Käufer berechtigt, die Zahlung auf die abgetretenen Forderungen zu erhalten. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Verkäufer, keine direkte Zahlung auf die abgetretenen Forderungen zu verlangen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, und solange kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines ähnlichen Verfahrens gestellt wird, oder ein Zahlungsaufschub eintritt.

10. Lieferung

10.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk (Incoterms 2020) an den in dem Vertrag angegebenen Bestimmungsort.

10.2 Die Lieferzeit ist in dem Vertrag angegeben.

10.3 Die Lieferfrist wird ab dem Datum des Vertrages oder dem Datum berechnet, an dem der Verkäufer vom Käufer Spezifikationen, einschließlich der von ihm genehmigten Zeichnungen mit Angaben zu Maßen und Abmessungen, erhalten hat, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

10.4 Die Lieferung innerhalb von drei Tagen nach dem vereinbarten Termin gilt als fristgerecht.

10.5 Im Falle einer verspäteten Lieferung ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 5 (fünf) Werktagen für Lager- und Standardprodukte und von mindestens 20 (zwanzig) Werktagen für kundenspezifische Produkte zu setzen. Wenn die Lieferung nicht innerhalb dieser vom Käufer gesetzten Nachfrist erfolgt ist, ist der Käufer berechtigt, die betreffende Lieferung oder Teillieferung schriftlich zu kündigen.

10.6 Liefert der Verkäufer die Produkte nicht innerhalb der in Ziffer 10.5 genannten Nachfrist, sind beide Parteien verpflichtet, in gutem Glauben zusammenzuarbeiten, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden und die Lieferung sicherzustellen.

10.7 Kündigt der Käufer die Lieferung oder Teillieferung von Lager- und Standardprodukten gemäß Ziffer 10.5, ist der Käufer berechtigt, eine ähnliche Lieferung von einem Dritten zu beziehen und vom Verkäufer den Ersatz der Mehrkosten zu verlangen. Die Haftung des Verkäufers für die Deckung dieser Kosten oder anderer dem Käufer entstandener Schäden darf den Rechnungswert der ursprünglichen Lieferung oder Teillieferung des Verkäufers nicht übersteigen.

10.8 Wenn der Käufer die Lieferung oder Teillieferung von kundenspezifischen Produkten gemäß Ziffer 10.5 kündigt, ist der Käufer nicht berechtigt, auf Kosten des Verkäufers einen Deckungskauf zu tätigen, und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Verkäufer für einen entstandenen Schaden.

10.9 Wenn die Lieferverzögerung darauf zurückzuführen ist, dass sich der Verkäufer in einer Situation befindet, die in Ziffer 17 "Höhere Gewalt" beschrieben ist, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Situation ausgesetzt.

10.10 Sobald der Verkäufer Kenntnis von einem Härtefall im Sinne von Ziffer 18 erhält, muss er den Käufer so schnell wie möglich schriftlich darüber informieren. In der Mitteilung ist die Art des Härtefalls, seine voraussichtlichen Auswirkungen auf die Lieferkosten und die zusätzlichen Kosten, die dem Verkäufer voraussichtlich entstehen werden, zu beschreiben. Wurde ein Härtefall gemäß den vorstehenden Bestimmungen mitgeteilt, ist der Verkäufer berechtigt, alle dokumentierten zusätzlichen Kosten, die sich unmittelbar aus diesem Härtefall ergeben und mit der Lieferung der Produkte in Zusammenhang stehen, an den Käufer weiterzugeben.

10.11 Der Verkäufer hat den Käufer in jedem Fall unverzüglich nach Bekanntwerden einer Verzögerung über eine Änderung der Lieferzeit zu informieren.

11. Verpackung

11.1 Die Verpackung, einschließlich Paletten, erfolgt auf Kosten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass diese im Preis enthalten sind.

11.2 Verpackungen und Paletten werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zurückgegeben.

12. Stornierung und Änderungen

12.1 Vorbehaltlich dieser Ziffer 12 kann der Käufer einen Vertrag innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach dem Datum des Vertrages schriftlich ändern oder stornieren, sofern der Verkäufer dies schriftlich genehmigt hat.

12.2 Der Käufer hat den Verkäufer für alle durch eine solche Stornierung entstandenen Kosten und Schäden zu entschädigen, wobei diese Kosten und Verluste insgesamt mindestens 10% des vereinbarten Kaufpreises für die stornierten Produkte betragen müssen.

13. Produktabweichungen

13.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen an den vereinbarten Spezifikationen vorzunehmen, sofern dies ohne erhebliche Nachteile für den Käufer möglich ist.

14. Untersuchungs- und Rügepflicht

14.1 Nach Erhalt der Produkte hat der Käufer unverzüglich eine Untersuchung der verkauften Produkte durchzuführen, die gemäß ordnungsgemäßen Geschäftsgeflogenheiten erforderlich ist. Wenn die Lieferung unzureichend oder mangelhaft ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

14.2 Bei Transportschäden oder anderen sichtbaren Schäden müssen diese Schäden durch einen Vermerk auf dem Frachtbrief bei Erhalt der Produkte dokumentiert werden.

14.3 Stellt der Käufer später Mängel fest, die trotz sorgfältiger Prüfung bei der Lieferung nicht festgestellt werden konnten, hat er den Verkäufer unverzüglich nach Feststellung dieser Mängel zu benachrichtigen.

14.4 Wenn der Käufer den Verkäufer nicht unverzüglich gemäß den Bestimmungen in dieser Ziffer 14 benachrichtigt, ist der Käufer davon ausgeschlossen, Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der betreffenden Mängel oder Unzulänglichkeiten geltend zu machen.

15. Mängelhaftung

15.1 Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Reklamation gemäß diesen Bedingungen wird der Verkäufer den Mangel nach eigener Wahl durch Austausch oder Reparatur beheben. Diese Abhilfe ist unverzüglich zu veranlassen und innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen. Abhilfe wird in der Regel am Standort des defekten Produkts geleistet, mit den in dieser Ziffer 15 vorgesehenen Ausnahmen. Der Käufer ist verpflichtet, das defekte Teil oder Produkt auf Anfrage dem Verkäufer zu senden, und der Käufer ist für die ordnungsgemäße Verpackung und den Versand des defekten Teils oder Produkts verantwortlich. Im Falle einer Nacherfüllung hat der Käufer keine weiteren Ansprüche aus dem fehlerhaften Produkt gegen den Verkäufer. Der Verkäufer erwirbt das Eigentum an Produkten, die ersetzt oder zurückgegeben wurden.

15.2 Der Käufer trägt zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Behebung von Mängeln, die dem Verkäufer dadurch entstehen, dass sich die fehlerhaften Produkte an einem anderen Ort als dem Lieferort befinden. Führt eine Demontage oder Montage zu einer Beeinträchtigung, die nicht nur das Produkt betrifft, so werden die Arbeiten und die damit verbundenen Kosten auf Rechnung des Käufers durchgeführt.

15.3 Im Falle einer Reklamation des Käufers, die nicht gerechtfertigt ist, sind alle Arbeiten oder Lieferungen sowie sonstige Aufwendungen, die dem Verkäufer für Abhilfemaßnahmen entstehen, vom Käufer zu ersetzen.

15.4 Wenn der Verkäufer seinen Nachbesserungsverpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 (zehn) Werktagen zu setzen. Soweit innerhalb dieser Frist keine Abhilfe geschaffen wurde, kann der Käufer nach eigener Wahl:

  1. neue Teile/Produkte auf Kosten des Verkäufers, aber auf eigenes Risiko des Käufers bestellen, sofern der Käufer dies in angemessener und fairer Weise tut, und die Kosten den Preis, den der Käufer dem Verkäufer ursprünglich für das betreffende Produkt/Produktteil bezahlt hat, nicht überschreiten oder

  2. eine anteilige Minderung von maximal 15% des vereinbarten Kaufpreises für das betreffende Produkt/Produktteil verlangen. Ist der Mangel so erheblich, dass dem Käufer der Nutzen aus dem Vertrag in Bezug auf das Produkt oder einen wesentlichen Teil davon erheblich entzogen wird, kann der Käufer den Vertrag gegenüber dem Verkäufer in Bezug auf den Teil des Produkts schriftlich kündigen, der aufgrund des Mangels nicht wie von den Parteien beabsichtigt verwendet werden kann.

15.5 Kündigt der Käufer den Teilvertrag gemäß Ziffer 15.4, so hat der Käufer das Recht, Ersatz der Kosten zu verlangen, die dem Käufer durch einen Deckungskauf entstehen. Diese Entschädigung darf jedoch den ursprünglichen Preis, den der Käufer dem Verkäufer für den betreffenden Teilvertrag gezahlt hat, nicht überschreiten.

15.6 Die Haftung des Verkäufers gilt für 12 (zwölf) Monate ab dem Datum der Lieferung. Für zurückgegebene, ausgetauschte oder reparierte Teile gilt die Mängelhaftung des Verkäufers für 12 (zwölf) Monate ab dem Datum der Ersatzlieferung, des Ersatzes oder der Reparatur, höchstens jedoch für 24 (vierundzwanzig) Monate ab dem ursprünglichen Lieferdatum.

16. Haftungsbeschränkung

16.1 Der Verkäufer haftet nur für dokumentierte direkte Schäden. Der Verkäufer haftet daher nicht für folgende Typen von Verlusten oder Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung, die diesen Bedingungen unterliegt, ergeben können:

  1. Verluste, die sich aus Produktionsausfall, Ausfall von Gewinn, Umsatz, Firmenwert oder durch erwartete Einsparungen ergeben, oder

  2. Verlust oder Zerstörung von Daten; oder

  3. andere Folgeschäden oder indirekte Verluste, die sich aus Verzug oder Defekten der verkauften Produkte ergeben.

16.2 Die Haftung des Verkäufers für Verluste oder Schäden, die sich aus oder in Fortführung eines Vertrages, auf den die hier vorliegenden Bedingungen anwendbar sind, ergeben, ist auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Verkäufer dem Käufer für den betreffenden Vertrag in Rechnung stellt.

16.3 Die Beschränkungen in Ziffer 16.1 und 16.2 gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers.

16.4 Der Verkäufer kann nicht für die Beratung des Käufers verantwortlich gemacht werden, die der Verkäufer im Zusammenhang mit Zeichnungen oder der Erstellung von Projekten geleistet hat.

17. Höhere Gewalt

17.1 Die folgenden Umstände bedeuten einen Haftungsausschluss, wenn sie den Verkäufer an der Erfüllung der Vereinbarung hindern oder die Leistungserfüllung für den Verkäufer unzumutbar erschweren: Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, Terrorismus, Mobilisierung oder unvorhergesehene Militäraufrufe von gleicher Tragweite, Anforderung, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufstand und Unruhen, internationale Blockade, Mangel an Transportmöglichkeiten, allgemeine Produktunfähigkeit, Strombeschränkungen, außerordentliche Eingriffe von EU-Behörden oder anderen Behörden, öffentliche Vorschriften, Pandemien und fehlende oder verspätete Lieferungen von Subunternehmern aufgrund einiger der in diesem Absatz genannten Umstände.

17.2 Die in Ziffer 17.1 genannten Umstände, die vor der Abgabe eines Angebots oder der Vereinbarung eintreten, befreien den Verkäufer nur dann von der Haftung, wenn der Einfluss eines solchen Umstandes auf die Erfüllung der Vereinbarung zum Zeitpunkt der Vereinbarung nicht vorhersehbar war.

17.3 Wenn die in Ziffer 17.1 genannten Umstände den Käufer treffen, hat der Käufer die Kosten zu tragen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Sicherung und dem Schutz der Produkte während des Bestehens dieser Umstände entstehen.

17.4 Wird die Erfüllung des Vertrages durch die in Ziffer 17.1 genannten Umstände länger als 3 (drei) Monate verhindert, sind die Parteien berechtigt, entschädigungslos von dem nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

17.5 Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sind verpflichtet, die andere Partei unverzüglich nach Eintritt eines Umstandes gemäß Ziffer 17.1 zu informieren.

18. Härtefall

18.1 Ein Härtefall liegt vor, wenn ein Ereignis oder Umstand eintritt, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegt, und die Kosten des Verkäufers für die Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen erheblich erhöht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf erhebliche Erhöhungen der Kraftstoff-, Fracht- oder Logistikkosten; Störungen der Lieferketten oder Transportnetze; die Einführung neuer Zölle, Tarife oder regulatorischer Anforderungen; Naturkatastrophen; Epidemien oder Pandemien; oder Maßnahmen von Regierungen oder Behörden (jeweils ein "Härtefall").

19. Produkthaftung

19.1 Zwischen dem Verkäufer und dem Käufer haftet der Verkäufer nicht für Sachschäden, die durch das Produkt verursacht werden, nachdem es geliefert wurde und sich im Besitz des Käufers befindet. Der Verkäufer haftet zwischen den Parteien auch nicht für Schäden an vom Käufer hergestellten Produkten oder an Produkten, zu denen die Produkte des Käufers gehören. Der Verkäufer haftet für Produkte nur in dem Umfang, wie die geltenden zwingenden Produkthaftungsregelungen diese Haftung vorsehen.

19.2 Die Haftung des Verkäufers ist gemäß Ziffer 16 "Haftungsbeschränkung" beschränkt. Zur Klarstellung: Die in Ziffer 16 ("Haftungsbeschränkung") dargelegten Beschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verkäufers gegenüber geschädigten Parteien gemäß den geltenden zwingenden Produkthaftungsvorschriften.

19.3 Der Verkäufer haftet nur gegenüber dem Geschädigten. Zwischen den Parteien kann der Käufer keine Ansprüche gegen den Verkäufer wegen Verlusten geltend machen, die im Zusammenhang mit Produkthaftungsansprüchen gegen den Käufer entstanden sind.

19.4 Wenn der Geschädigte einen Produkthaftungsanspruch gegen den Verkäufer geltend macht, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer entschädigt zu werden, soweit der Anspruch nicht auf Mängel der Produkte oder Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen ist.

19.5 Wenn ein Dritter gegen eine der Parteil (den Käufer oder den Verkäufer) Ansprüche aus Produkthaftung geltend macht, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich darüber zu informieren.

20. Rückgabe von Produkten

20.1 Die Rückgabe von Produkten kann nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Verkäufer erfolgen.

20.2 Wurde die Rückgabe von Produkten vereinbart, vgl. Ziffer 20.1, so erfolgt eine Gutschrift für die zurückgegebenen Produkte, wenn sich diese in unbeschädigtem Zustand befinden und für Materialien, die hergestellt oder werkseitig verpackt sind, wenn diese Materialien in der ursprünglichen, unversehrten Verpackung vorliegen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

21. Werkzeuge

21.1 Wenn die Vereinbarung mit dem Verkäufer die Zahlung für die Herstellung von einem Werkzeug in einem Produktionsbetrieb vorsieht, erhält der Käufer nur ein Nutzungsrecht an diesem Werkzeug, erwirbt aber keine Eigentumsrechte an dem Werkzeug und fordert keine Besitzübertragung des Werkzeugs vom Werk. Diese Werkzeuge sind mindestens 36 (sechsunddreißig) Monate nach der letzten Produktion aufzubewahren, danach können sie auf Wunsch des Verkäufers ohne Vorankündigung vernichtet werden.

22. Verbot des Weiterverkaufs und der Verwendung für bestimmte Zwecke

22.1 Der Käufer garantiert, dass die Produkte des Verkäufers nicht für Zwecke verwendet oder weiterverkauft werden, die in Verbindung mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder mit Raketen, die solche Waffen tragen können, stehen.

22.2 Der Käufer garantiert, dass die Produkte des Verkäufers nicht an Einzelpersonen, Unternehmen oder andere Organisationen verkauft werden, wenn der Käufer davon Kenntnis hat oder den Verdacht hat, dass sie in irgendeiner Art mit terroristischen Aktivitäten oder Aktivitäten im Zusammenhang mit Drogen stehen.

22.3 Die Produkte des Verkäufers können Exportkontrollvorschriften und daher Beschränkungen für Verkäufe in Länder oder an solche Kunden unterliegen, für die ein Export-/Importverbot gilt. Der Käufer ist verpflichtet, diese Einschränkungen beim Weiterverkauf der Produkte des Verkäufers an diese Länder oder Kunden einzuhalten.

22.4 Der Käufer darf die Produkte des Verkäufers nicht weiterverkaufen, wenn Zweifel oder der Verdacht bestehen, dass die Produkte für Zwecke verwendet werden können, die gegen die oben genannten Bestimmungen verstoßen.

22.5 Erlangt der Käufer Kenntnis davon oder hat er den Verdacht, dass gegen die oben genannten Bedingungen verstoßen wurde, hat er den Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren.

22.6 Der Käufer hat den Verkäufer vollständig von allen Ansprüchen jeglicher Art gegen den Verkäufer freizuhalten, die durch die Nichteinhaltung dieser Ziffern 22.1 bis 22.5 durch den Käufer verursacht werden.

23. Sanktionen

23.1 Der Käufer verpflichtet sich dazu und garantiert, alle geltenden Sanktionen, einschließlich Import-/ Exportbeschränkungen und Exportkontrollgesetze und -vorschriften der USA, der EU oder der UNO sowie anderer Nationen und Staaten einzuhalten, sofern diese nicht im Widerspruch zu US-, EU- oder dänischem Recht stehen.

23.2 Der Käufer garantiert, dass weder der Käufer selbst, noch seine Gesellschafter, noch eine der Tochtergesellschaften des Käufers, ein Mitglied der Geschäftsleitung des Käufers oder andere Mitarbeiter des Käufers gegen die von den Vereinigten Staaten, der EU oder den Vereinten Nationen verhängten Sanktionen verstoßen oder wegen Verstoßes hiergegen gegen sie ermittelt wird und dass er nicht von einer Person oder Einrichtung, die solchen Sanktionen unterliegt, kontrolliert wird und nicht in ihrem Namen handelt.

23.3 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Produkte an den Käufer zu verkaufen, zu liefern oder zu übertragen, wenn dies aufgrund von Sanktionen der USA, des Vereinigten Königreichs, der EU oder der UN verboten ist.

23.4 Der Käufer hat den Verkäufer vollständig von allen Ansprüchen jeglicher Art gegen den Verkäufer freizuhalten, die durch die Nichteinhaltung dieser Ziffern 23.1 und 23.2 durch den Käufer verursacht werden.

24. Datenschutzerklärung

24.1 Der Verkäufer, die mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen und die Subunternehmer du Verkäufers sind die für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten der Ansprechpartner des Käufers, einschließlich Namen und Kontaktdaten, verantwortlichen Stellen. Der Zweck der Verarbeitung dieser Informationen durch den Verkäufer ist es, die Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer z. B. in Bezug auf die Verwaltung von Kundenbeziehungen und Zahlungsvorgängen, zu erfüllen, und basiert auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der DSGVO (Erfüllung eines Vertrags) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f (berechtigte Interessen).

24.2 Der Verkäufer ergreift ausreichende vertragliche und technische Maßnahmen, um den Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 32 der DSGVO zu gewährleisten. Der Verkäufer speichert personenbezogene Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

24.3 Die Datenschutz-Grundverordnung sieht eine Reihe von Rechten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer vor, darunter das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

24.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer und zur Ausübung dieser Rechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Verkäufers unter [LINK] oder wenden Sie sich an den Ansprechpartner des Verkäufers.

25. Teilunwirksamkeit

25.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt oder beeinträchtigt.

26. Streitigkeiten

26.1 Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sollen bestrebt sein, bei allen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten eine einvernehmliche Lösung zu erlangen.

26.2 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag und den damit verbundenen Umständen werden nach den Vorschriften entschieden, die in dem Land, in welchem der Verkäufer seinen Sitz hat, Anwendung finden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

26.3 Streitigkeiten werden ausschließlich vor dänischen Gerichten und dem Gericht des zuständigen Gerichtsstandes entschieden, in dessen Bereich der Geschäftssitz des Verkäufers sich befindet.

Version 2026-06